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Komplettierung von digitalen Mieterkontaktdaten: AktivBo Collector für energiebewusstere Kunden

Komplettierung von digitalen Mieterkontaktdaten: AktivBo Collector für energiebewusstere Kunden

AktivBo unterstützt seine Partner der Wohnungswirtschaft bei aktuellen Herausforderungen - z.B. der Komplettierung ihrer digitalen Kunden-Stammdaten. Im Zentrum der kürzlich beschlossenen (und bereits in Kraft getretenen) Novellierung der Heizkostenverordnung stehen neben der Fernablesbarkeit von in Wohngebäuden installierten Messgeräten vor allem mehr Informationen für die Nutzer*innen.

Neue Herausforderungen: Mehr digitale Kommunikation und Verbrauchsinformationen

Neben der technischen Um- bzw. Nachrüstpflicht innerhalb der Wohngebäude, sieht die Verordnung eine neue, regelmäßige Mitteilungs- und Informationspflicht vor. So müssen Gebäudeeigentümer, in deren Objekten fernablesbare Messgeräte installiert sind, den NutzerInnen bis Ende 2021 regelmäßig Abrechnungs- oder Verbrauchsinformationen mitteilen; ab 2022 wird eine monatliche Mitteilung verpflichtend.

Mitteilen der Informationen bedeutet der Verordnung zufolge, dass die Information die NutzerInnen unmittelbar erreicht, ohne dass diese danach suchen müssen. Dies könne in Papierform oder elektronisch, etwa per E-Mail, geschehen. Auch die Möglichkeit, die Nutzer über ein Webportal oder eine App zu informieren wird genannt (…).

Interessant ist auch, dass Gebäudeeigentümer verpflichtet sein werden, ihren NutzerInnen mit den Abrechnungen zusätzliche Informationen zur Verfügung stellen, z.B. über den Brennstoffmix, eine Erläuterung der erhobenen Steuern und Abgaben sowie ein Vergleich des gegenwärtigen Energieverbrauchs des jeweiligen Nutzers mit dem Verbrauch im gleichen Zeitraum des Vorjahres.

Einfache und schnelle Lösung von AktivBo

Der Collector von AktivBo hilft Wohnungswirtschaft, die Anforderungen der aktuellen Novellierung der Heizkostenverordnung und insb. Die Informationspflicht zu erfüllen.

Der Collector ermöglicht es, So viele E-Mail-Adressen und Handynummern von KundInnen (sowie die nachweisbare Einwilligung für zukünftige Nutzung dieser Kontaktwege: Opt-In) DS-GVO konform einzusammeln. Die Daten stellen wir unseren Partnern schnell und einfach (importgerecht) zur Verfügung. Mit der Komplettierung Ihrer digitalen Kunden-Stammdaten erreichen Sie:

  • Schnellere und effizientere Kundenkommunikation
  • Einsparungen von Druck- und Portokosten sowie Versandwegen
  • Nachhaltigkeits-Effekte z.B. durch weniger Umweltbelastungen (Papier, CO2)
  • Basis für die nächste digitale Kundenbefragung

 

Quelle: https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/heizkostenverordnung-novelle_258_540756.html>

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